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Immatrikulation

Erteilung eines Studienplatzes

Um eine komplette und aktuelle Übersicht der benötigten Formulare, rechtlich erforderlichen Dokumente und Beglaubigungen für Ihre Immatrikulation zu erhalten, besuchen Sie bitte die homepage der Studien- und Prüfungsabteilung

Nachdem Ihre Immmatrikulation von der Universität bestätigt wurde, erhalten Sie eine Studierenden-ID (Martrikelnummer) und einen Studierenden-Account. Falls Sie planen, eine Lehrveranstaltung oder einen Kurs an einer Partneruniversität zu absolvieren (MUG, TUG), sollten Sie sich an dieser Universität als MitbelegerIn einschreiben. Bitte beachten Sie, dass Ihnen nur ECTS-Punkte gewährt werden, wenn Sie an der Partneruniversität in dem entsprechenden Semester registriert sind.

Für die Immatrikulation benötigen Sie:

a) Bachelor- und Master Zeugnisse

  • jeweils mit Auflistung der Studienkurse (mit Angabe von ECTS-Punkten oder Semesterwochenstunden);
  • das Masterzeugnis sollte das “Verfassen einer Masterarbeit“ beinhalten

 

b)  Formular "Antrag auf Erteilung eines Studienplatzes"

      Informationen zu Antragsbeilagen finden sich am Ende des Dokuments!

 

c) Formular "Anmeldung an der Doktoratsschule der Naturwissenschaften"

  • definiert Ihr Haupt- und Wahlfach
  • soll eine kurze Projektbeschreibung Ihres PhD beinhalten
  • legt den/die BetreuerIn und MentorIn (beide habilitiert) fest
  • wurde von BetreuerIn und MentorIn unterschrieben
  • wurde von der Institutsleitung unterschrieben
  • wurde von der Doktoratsschulleitung unterschieben

 

d) Nachweis der tatsächlichen Zulassung  (nicht notwendig für EU-/EWR-Bürgerinnen)

Internationale StudienbewerberInnen oder österreichische StudienbewerberInnen mit einem internationalen Studienabschluss müssen bestätigen lassen, dass sie die Voraussetzungen für die Zulassung zu einem Doktorat erfüllen (Rechtsgrundlage: Universtätsgesetz 2002).

Unter dem link "Nachweis der tatsächlichen Zulassung" stellt die Studienabteilung eine Vorlage zur Verfügung, die von der Heimatuniversität bestätigt werden sollte. Es kann jedoch sein, dass aufgrund von Bestimmungen im Heimatland oder aufgrund von universitären Regeln diese Vorlage nicht genutzt wird. Jede andere Form wird ebenfalls anerkannt, solange die folgenden Informationen enthalten sind:

  • Name und Geburtstag des/der Antragstellers/in
  • genaue Angabe des absolvierten Studiums
  • Bestätigung, dass der/die AntragstellerIn einen Masterabschluss erworben hat, der ihn/sie befähigt, ein Doktoratsstudium (bitte benennen, welches) an der Heimatuniversität beginnen zu können.
  • Angabe, dass sowohl das Masterstudium, als auch das Doktoratsstudium als ordentliches Vollzeitstudium angesehen ist (Zeitangabe oder ECTS)
  • Die Bestätigung MUSS das akademische Jahr benennen, in dem der/die AntragstellerIn zu dem Doktoratsstudium an der Heimatuniversität zugelassen wird. Dieses sollte das gleiche Jahr sein, in dem der/die AntragstellerIn das Doktoratsstudium an der Karl Franzens Universität beginnen möchte.

 

Als wichtiger Hinweis gilt, dass ALLE Originaldokumente beglaubigt sein müssen (Transkript, Urkunden, Zulassungsvoraussetzung).
Sollten die Originaldokumente nicht in englischer oder deutscher Sprache ausgestellt sein, ist immer eine deutsche oder englische Übersetzung anzufertigen. Eine im Ausland angefertigte Übersetzung ist im Ausstellungsland zu beglaubigen oder durch einen in Österreich gerichtlich beeideten Dolmetscher zu bestätigen.

Kontakt

Studien- und Prüfungsabteilung
Universitätsplatz 3/I 8010 Graz
Mobil:+43 (0)316 380 - 2199; 1161; 1163, 9105

Web:studienabteilung.uni-graz.at

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr: 9:00 - 12:00
Mi: 14:00 - 16:00 Uhr
(an lehrveranstaltungs- und prüfungsfreien Tagen sowie in den Ferien ist die Abteilung mittwochs geschlossen)

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