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Reiseunterstützung

Die Doktoratsschule Molekularbiologie und Biochemie wird finanziell vom NAWI Graz unterstützt. Diese Unterstützung wird dazu genutzt, einen Teil der Kosten für Kongresse oder Workshops zu decken.

Voraussetzungen:

  • die Studierenden müssen Mitglieder der Doktoratsschule Molekularbiologie und Biochemie der Karl Franzens Universität sein
  • die Studierenden müssen aktiv an der Veranstaltung teilnehmen (Vortrag oder Poster)

Einschränkungen:

Die Doktoratsschule kann nur Kosten in der Höhe decken, die vom NAWI Graz zur Verfügung gestellt wird. Daher ist die jeweilige Unterstützung eingeschränkt und kann, je nach Anzahl der eingetroffenen Anträge oder der bewilligten Unterstützung, variieren. Bitte bedenken Sie, dass dieses als Unterstützung und nicht zur kompletten Finanzierung der Reise gedacht ist.

Ablauf:

1) Rechtzeitige Beantragung einer finanziellen Unterstützung bei der Doktoratsschule (Antrag)

  • Sie werden davon in Kenntnis gesetzt, ob der Antrag genehmigt wurde oder nicht 

 

2) Einreichen des "Antrags auf Freistellung und Reisekostenzuschuss" bei der Doktoratsschule

  • Falls die voraussichtlichen Kosten höher sind als die von der Doktoratsschule genehmigten Kosten, stellen Sie sicher, dass die übrigen Kosten von anderer Seite gedeckt werden. Falls diese andere Seite ebenfalls ein Projekt an der Universität Graz ist, vermerken Sie die Innenauftragsnummer auf dem Formular und lassen Sie den/die ProjektleiterIn des Innenauftrages auf dem Antrag unterschreiben. Anschließend reichen Sie das Formular bei der Doktoratsschule ein.
  • Die Doktoratsschulleitung MUSS den Reisekostenatrag unterschreiben BEVOR sie ihn einreihen
  • Die Freistellung sollte mindestens 6 Wochen vor Antritt der Reise in der Doktoratsschule eingegangen sein.

 

3) Alle anfallenden Kosten werden im Vorfeld von Ihnen gedeckt und erst im Nachhinein refundiert

  • Achtung: Es können nur Kosten refundiert werden, für die es einen Originalbeleg gibt. Deshalb bewahren Sie bitte alle Kassenbelege auf! Benutzen Sie keine Smart-Phone-Tickets!!

 

4) Innerhalb von 3 Monaten nach der Rückkehr (spätestens Anfang Dezember des gleichen Jahres) muss eine "Reisekostenzuschuss-Abrechnung" eingereicht werden

  • füllen Sie das Formular aus; falls Teile der Kosten von anderen Projekten der Universität übernommen werden, muss die entsprechende Innenauftragsnummer und die Unterschrift des/der Projektleiters/in auf der dem Formular vermerkt sein, BEVOR es in der Doktoratsschule eingereicht wird.
  • Legen Sie alle Belegen bei. Kleben Sie alle kleineren Belege auf ein DinA4 Blatt (keine Heftklammern!!).
  • Für Kosten, die online gebucht und bezahlt wurden (Hotel, Kongress, Flug), müssen Sie sowohl den Buchungsbeleg als auch einen Kreditkarten- bzw. Bankauszug beilegen.
  • Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die Doktoratsschule.

Links für die aktuellen Antrags-/ Abrechnungs Formulare finden Sie unter:
Intranet--> Personalresort--> Formulare--> Reisen

 

Für weitere finanzielle Unterstützung können Sie sich auch bei anderen Organisationen bewerben z.B. ÖGMBT, Stipendien der Naturwissenschaftlichen Fakultät etc.

 

Bei weitern Fragen wenden Sie sich bitte an die Adminstration der Doktoratsschule.

 

Kontakt

Leitung
Institut für Molekulare Biowissenschaften Heinrichstraße 31/II, 8010 Graz
Assoz. Prof. Mag. Dr.rer.nat. Achim Lass Telefon:+43 (0)316 380 - 1926

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